- dem ''bodengebundenen'' Rettungsdienst mit den Aufgabenbereichen Notfallrettung und ,
- der ,
- dem ,
- der ,
- und der ,
wobei es Spezialorganisationen wie die sowie die Berg- oder Wasserrettung gibt, welche die betroffenen Personen nach der Bergung zur weiteren Versorgung an den übergeben.
Als internationales Erkennungszeichen für den Rettungsdienst hat sich der '''' etabliert, der in manchen Ländern (u. a. Deutschland und Österreich) von einzelnen Organisationen markenrechtlich geschützt ist.
Als '''Rettungswesen''' wird die Gesamtheit aller Einrichtungen und Maßnahmen zur bezeichnet.
Geschichte
Nach den Kriegen von 1758 und 1759 entwickelte der medizinische Militärschriftsteller Columbier für die französische Armee Ambulanzwagen, in denen Verwundete in eine Art Bett aufgehängt werden konnten, um sie vor Erschütterungen zu schützen. Die ersten vierrädrigen zum Krankentransport wurden 1788 eingeführt.
Die behördlich geförderte und im allgemeinen Bewusstsein der Öffentlichkeit heute selbstverständliche ?Rettung von Menschen aus Lebensgefahr? und in medizinischen Notlagen war erst ein Phänomen des späten 18. und frühen 19. Jahrhunderts. Ende des 18. Jahrhunderts entstanden die ersten obrigkeitlichen Rettungsverordnungen in den einzelnen deutschen Ländern, in denen die Lebensrettung zur Pflicht jedes Bürgers erklärt sowie Belohnungen für erfolgreiche Wiederbelebungen von ?Scheintoten? ausgesetzt wurden und die auch zeitgenössische Anleitungen zur und Lebensrettung enthielten.
Ein Fortschritt waren die durch im Jahr 1795 bei der preußischen Armee eingeführten gefederten (zwölf) Krankenwagen. Um diese Zeit ließ auch für die französischen Truppen verschiedene Ambulanzwagen bauen.
Mit der Bildung von Löschmannschaften in Form von en Anfang des 19. Jahrhunderts wurden auch deren Anstellung und Einübung festgelegt, in der auch die Vorgehensweise von Rettungsmaßnahmen beschrieben wurde. So hatte der Ortsvorstand eine Abteilung rüstiger Männer auszuwählen, welche ?unter eigenen Anführern steht, und zum Retten von Menschen, Hausthieren und Effecten bestimmt ist?. Diese Mannschaft hatte sich mit mehreren Geräten zu versehen, um Rettungsmaßnahmen durchzuführen. Beispielsweise erlies die herzoglich-nassauische Regierung im November 1826 eine diesbezügliche Verordnung für ihr Herrschaftsgebiet.
Ende des 19. Jahrhunderts verfügten die meisten deutschen Großstädte über ein organisiertes Krankenbeförderungswesen. Mit der Durchführung waren private Unternehmen, zivile Samaritervereine, Sanitätskolonnen des (DRK) und/oder die beauftragt. Die Motorisierung der Krankenbeförderung begann nach dem . Im Frühjahr 1943 wurde durch einen ?Führer-Erlass? der Versuch einer Vereinheitlichung des Krankentransportwesens in Deutschland gemacht, das nach dem Willen der NS-Staatsführung ausschließlich dem gleichgeschalteten Deutschen Roten Kreuz zugewiesen werden sollte. Der Ausgang des Zweiten Weltkrieges beendete diesen Versuch.
Nach der und des Deutschen Reiches übertrugen die Besatzungsmächte die Durchführung der Krankenbeförderung und damit auch die Notfallrettung zunächst an die Kommunen (zum Beispiel in der ) oder an das entnazifizierte und neu gegründete DRK. In den 1950er Jahren wurden dann vor allem außerhalb der Großstädte für die Sicherstellung der Krankenbeförderung und mangels anderer Regelung auch für die Gewährleistung der Unfallrettung wieder vermehrt Konzessionen an Privatunternehmer vergeben.
Die zunehmende Dichte des Straßenverkehrs führte etwa ab Ende der 1950er Jahre zu einem stetigen Anstieg der Unfallzahlen. Hinzu kamen ab Mitte der 1960er Jahre neue Erkenntnisse bzw. verbesserte Grundsätze in der Behandlung von Notfallpatienten und daraus abgeleitete Weiterentwicklungen in der Fahrzeug- und Gerätetechnik. Mit diesen neuen Anforderungen konnte das bestehende Rettungswesen in Deutschland nicht Schritt halten und es entwickelte sich seit den 1960er-Jahren auch in der Wahrnehmung durch die Öffentlichkeit ein beklagenswerter ?Rettungsnotstand?. Diese unerträgliche Situation führte ab Mitte der 1960er Jahre zum verstärkten Engagement von Verwaltungsfachleuten, Medizinern und Hilfsorganisationen und schließlich zur behördlichen Reorganisation des Rettungswesens ab Anfang der 1970er Jahre. In Zusammenarbeit mit den Rettungsorganisationen ASB und DRK führte das Zentrum für Anästhesiologie der Universität in Ulm ab Januar 1980 den bodengebundenen Notarztdienst im sogenannten Rendezvoussystem durch. Auch private Initiativen und besonders die haben sich um den Aufbau entsprechender Infrastruktur mit n und Fahrzeugen gekümmert. Da mittlerweile diese Ziele erreicht sind, engagiert sich diese für die Bekämpfung des und versucht en (AED) flächendeckend zu verbreiten.
Rettungsdienst in Europa
Als weit einheitliche Notrufnummer wurde die für Hilfeersuchen aller Art vereinbart, die dann gegebenenfalls an die zuständige Stelle weitergeleitet werden. Darüber hinaus gibt es in Europa weiterhin zahlreiche verschiedene national und lokal gültige nummern.
Europaweite Standards gibt es zum Beispiel für- (DIN EN 443, DIN EN 471, DIN EN 659)
- Fahrzeuge zur Patientenbeförderung (DIN EN 1789)
Einige Rettungsdienstorganisationen sind auch nach europäischen Qualitätsmanagement-Normen zertifiziert (ISO 900x). Diese Organisationen sollen damit einen gewissen Standard einhalten, von der Materialbeschaffung bis zur Behandlung des Patienten.
Es gibt keine EU- oder gar europaweiten Richtlinien für die Einhaltung bestimmter Hilfsfristen. Allenfalls gibt es die Empfehlung einer zwischen zehn und zwanzig Minuten, die die Mitgliedsstaaten eigenständig nach oben oder unten abwandeln können.
Rettungsdienst in Deutschland
Allgemeines
In Deutschland wird der Rettungsdienst oft mit ''RD'' oder ''RettD'' abgekürzt.
Rechtsgrundlagen
In Deutschland ist der Rettungsdienst nach dem Föderalismusprinzip des Grundgesetzes .
Leistungen
Nach haben Versicherte einen Anspruch auf Erstattung der Kosten, die durch die Leistungen des Rettungsdienstes entstehen. Ein Anspruch auf Leistungen des Rettungsdienstes an sich lässt sich dadurch nicht ableiten. Die Leistungen des Rettungsdienstes regeln die Rettungsdienstgesetze der Länder. Der Rettungsdienst umfasst die Notfallrettung, den ärztlich begleiteten Patiententransport und den Krankentransport nach Maßgabe der Ländergesetze:- Die Notfallrettung umfasst die boden- oder luftgebundene medizinische Notfallversorgung sowie den sich gegebenenfalls anschließenden Notfalltransport.
- Der ärztlich begleitete Patiententransport umfasst boden- oder luftgebundene Beförderungen, bei denen der Patient aus zwingenden medizinischen Gründen der ärztlichen Betreuung oder Überwachung bedarf (bzw. ).
- Krankentransport umfasst die Beförderung von Patienten, die im Zusammenhang mit der Beförderung einer Betreuung durch medizinisches Fachpersonal oder der besonderen Einrichtung eines Rettungsmittels bedürfen oder bei denen dies aufgrund ihres Zustandes zu erwarten ist.
Träger, Aufsicht und Durchführung
Bei der ''öffentlich-rechtlichen Durchführung'' sind die Landkreise oder durch Landesrecht Träger des Rettungsdienstes (kommunale Pflichtaufgabe). Insbesondere in Bayern ist der Zusammenschluss der Träger in üblich.
Bei der Durchführung kommen drei Modelle in Betracht:- Der kommunale Rettungsdienst wird von der öffentlichen Hand selbst mit eigenen Bediensteten durchgeführt. Einer Ausschreibung bedarf es in diesem Fall nicht.
- Beim smodell, einer Form des , wird die Durchführung von den Organisationen übernommen, die direkt von den Kommunen als Träger vergütet werden. Das Modell findet überwiegend in den mittleren, nördlichen und östlichen Bundesländern Verwendung. Nach Ansicht des (EuGH) unterliegt dieses Modell den europäischen Vergaberichtlinien (Urteil vom 29. April 2010 ? C-160/08).
Finanzierung
Die Finanzierung der Vorhaltung ist unterschiedlich geregelt. Nach werden, sofern keine landesrechtliche Regelung gegeben ist, Verträge mit den Durchführenden geschlossen. Für den Patiententransport kommt in der Regel die Krankenversicherung des Patienten auf.
Alarmierung
Die Einsatzkräfte werden durch die jeweils zuständige n alarmiert und koordiniert.
Dabei kommen verschiedene Hilfsmittel, wie zum Beispiel Funkmeldeempfänger und besondere Leitstellenprogramme in den Leitstellen zum Einsatz.Durchführung
Organisationen
Wahrgenommen wird der bodengebundene Rettungsdienst durch:
- die en
- (ASB)
- (DLRG)
- (DRK)
- (JUH)
- (MHD)
- kommunale Rettungsdienstunternehmen
- die mit hauptberuflichen bzw. hauptamtlichen Kräften
- die , vor allem durch die .
Die wird gemeinsam durch die Betreiber der sowie Kliniken und Hilfsorganisationen erfüllt. Träger der Luftrettung sind die jeweiligen Bundesländer. Die nimmt die wahr. Die Wasserrettung wird von der (DLRG), der im Deutschen Roten Kreuz und dem (ASB) betrieben. Die auf Nord- und leistet die (DGzRS).
Einsatzarten
Bei den Einsatzarten wird zwischen Primär- (Notfallrettung) und Sekundäreinsätzen ( und ) unterschieden. In Bayern werden die Sekundäreinsätze weiter in Kranken- und arztbegleitete Patiententransporte (Intensivtransport, Verlegung mit Verlegungs- oder Krankenhausarzt) unterschieden.
Eine strenge Trennung der Einsatzarten findet nicht statt. Wenn es die Umstände erfordern, können geeignete Fahrzeuge des Intensiv- und Krankentransports auch in der Notfallrettung eingesetzt werden ? und behelfsweise umgekehrt.
In Deutschland wurden 2020/2021 im Jahr 13 Mio. Rettungseinsätze durchgeführt, das sind im Durchschnitt 158 Einsätze je 1.000 Einwohner pro Jahr. Rund 62 % davon sind Einsätze der Notfallrettung, die weiteren 38 % entfallen in die Einsatzart Krankentransport. Bei 1/6 der Notfälle wurde ein hinzugezogen. Rund 8,4 Mio. Einsatzfahrten pro Jahr werden mit Sonderrechten durchgeführt. Zur Disposition und Alarmierung vergehen im Mittel 2,5 Minuten. Der Bundesdurchschnitt der mittleren Hilfsfrist liegt in 2020/21 bei 8,7 Minuten, 95 % aller Hilfsfrist-Einsätze werden in 16,2 Minuten erreicht.
Notfallrettung
Die Notfallrettung ist gesetzlich im Rahmen der in jedem Bundesland geregelt und umfasst den Rettungsdienst im engeren Sinn. Die Klassifizierung des Schweregrades von Krankheitsbildern oder findet durch Bewertungsschemas statt, beispielsweise dem .
Zur Notfallrettung stehen folgende gängigen Rettungsmittel zur Verfügung:
- (RTH)
- e (NEF) und (NAW)
- (RTW)
- e (LRF; nur in Essen, in Ausphasung)
Intensiv- und Krankentransport
Die Regelung von Intensiv- und Krankentransporten erfolgt in den Ländergesetzen unterschiedlich. Krankentransporte sind dabei überwiegend privatrechtlich organisiert. Für Verlegungen werden nachfolgende Rettungsmittel eingesetzt:
- (ITH)
- (ITW) und e (VEF)
- (KTW) und Notfallkrankentransportwagen (NKTW)
Akut-Einsatzfahrzeug (AEF) Schleswig-Holstein
Bei Hilfeersuchen, bei denen primär keine vitale Bedrohung und kein Bedarf einer Klinikeinweisung erkennbar, aber eine Klärung vor Ort ohne Verzögerung notwendig ist, kann ein AEF alarmiert werden. Auswertungen der RKiSH haben ergeben, dass es sich bei etwa 15 Prozent der Alarmierungen um solche subakuten Hilfeersuchen handelt. Derzeit wird das Konzept in Schleswig-Holstein getestet. Diese Fahrzeuge werden vor allem bei jenen subakuten Fällen der Kategorie ?Notfall-Klein? zum Einsatz kommen, bei denen die Rettungsleitstelle auf Basis einer standardisierten Notrufabfrage zu dem vorläufigen Ergebnis kommt, dass der Transport in eine stationäre Behandlungseinrichtung als eher unwahrscheinlich einzuordnen ist. Die Einführung und Beschaffung der Akut-Einsatzfahrzeuge wird derzeit von einer Projektgruppe der RKiSH vorbereitet und ist somit eine Ergänzung der bestehenden rettungsdienstlichen Einsatzmittel. Die Fahrzeuge sollen dazu beitragen, Einsätze von Rettungswagen (RTW) zu reduzieren, die für die originäre Notfallrettung vorgesehen sind.
Rettungseinsatzfahrzeug (REF) in Bayern
Bei Hilfeersuchen, bei denen primär keine vitale Bedrohung und kein Bedarf einer Klinikeinweisung erkennbar, aber eine Abklärung vor Ort ohne Verzögerung notwendig ist, kann ein REF alarmiert werden. Seit 2022 sind die REF in Bayern eingesetztDie Fahrzeuge kommen vor allem bei jenen subakuten Fällen der Kategorie RD0 oder RD1 in Bayern zum Einsatz, bei denen die Integrierte Leitstelle auf Basis einer standardisierten Notrufabfrage zu dem vorläufigen Ergebnis kommt, dass der Transport in eine stationäre Behandlungseinrichtung als eher unwahrscheinlich einzuordnen ist.
Helfer vor Ort
Gerade in kann es zu längeren Anfahrtszeiten von Notarzt und Rettungswagen kommen. Eine engmaschigere Verteilung der Rettungswachen scheitert in der Regel an der Finanzierbarkeit. Daher werden in unterversorgten Gebieten (auch First Responder) von Hilfsorganisationen und mit ehrenamtlichen Helfern als sogenannte professionelle vorgehalten. Als Bindeglied überbrücken sie das bis zum Eintreffen eines regulären s. Eine Vorhaltung im Rahmen der Daseinsvorsorge findet nicht statt.
Psychosoziale Notfallversorgung
Seit Beginn der 1990er Jahre ist die psychosoziale Betreuung von nach extrem belastenden Einsätzen, z. B. Kindertodesfällen, und die Betreuung von betroffenen Personen nach einem Schadensereignis, z. B. Angehörige nach einer erfolglosen Wiederbelebung, die Aufgabe von
(KIT) und der (NFS). Auch die Psychosoziale Notfallversorgung geh�rt nicht zur �ffentlichen Daseinsvorsorge.
Mitarbeiter
Nach einer Erhebung des waren im Jahr 2016 insgesamt circa 67.000 haupt- oder Beschäftigte im Rettungsdienst tätig. Der überwiegende Teil dieser Mitarbeiter im Rettungsdienst ist männlich (circa 75 %) und zu circa 70 % im Umfang einer Vollzeittätigkeit beschäftigt. Daneben werden zahlreiche Kräfte und Freiwillige im (BFD) oder im (FSJ) eingesetzt.
Ausbildung
Der (RettAss oder RA) war bis 2014 über das die einzige, bundesweit einheitliche Berufsausbildung. Nach einer einjährigen Übergangsphase ist seit dem 1. Januar 2015 der (NotSan) der einzige Ausbildungsberuf in dieser Branche. Er ersetzt allmählich den Beruf des Rettungsassistenten.
Über Landesgesetze bzw. durch eine Übereinkunft der Länder gibt es für die Ausbildung zum (RS) eine grobe Regelung der Anforderungen. Als (RH) werden Absolventen des Grundlehrgangs zum Rettungssanitäter verstanden. Einige Länder haben hiervon abweichende, eigene Regelungen getroffen. Als (SanH) werden solche Personen bezeichnet, die eine nicht einheitlich geregelte, grundlegende Sanitätsausbildung durchlaufen haben.
Besetzung
Folgende Tabelle zeigt die von den Bundesländern gesetzlich geforderte ''Mindest''qualifikation bei den Besatzungen von Rettungsmitteln:
{| class="wikitable"
|-
! rowspan="2"| Bundesland
! colspan="2"| KTW (Typ A1/A2)
! colspan="2"| NKTW (Typ B)
! colspan="2"| RTW (Typ C)
! NEF
|-
! Fahrer
! Transportführer
! Fahrer
! Transportführer
! Fahrer
! Transportführer
! Fahrer
|-
| Baden-Württemberg (bis 31.12.2025) || NotSan
RettAss
?erfahrene? RettSan
|-
| Bayern || ?geeignete Person? || RettSan ||colspan="2" style="text-align:center"| ''keine Vorgabe'' || RettSan
?geeignete Person? (bis 31.12.2025) || NotSan || RettSan
|-
| Berlin || SanH (60 h Ausbildung) || RettSan
?geeignete Person? (ab 2 Jahren Berufserfahrung) || RettSan
?geeignete Person? (ab 2000 h Berufserfahrung) || RettSan (ab 2 Jahren/2000 h Berufserfahrung und Zusatzqualifikation) || RettSan || NotSan
RettAss (bis 31.12.2029)
RettSan (ab 2 Jahren/2000 h Berufserfahrung und Zusatzqualifikation) || RettAss
|-
| Brandenburg || RettSan || RettSan || RettSan || RettSan || RettSan || NotSan
RettAss (bis 31.12.2025) || NotSan
RettAss
|-
| Bremen || NotSan
RettAss
RettSan (2 Jahre Berufserfahrung)
|-
| Mecklenburg-Vorpommern (bis 30.4.2025) || NotSan
RettAss
|-
| Niedersachsen || ?geeignete Person? || RettSan || ?geeignete Person? || RettSan (ab 100 Notfalleinsätzen) || ?geeignete Person? || NotSan
RettAss (bis 31.12.2026) || RettAss
|-
| Nordrhein-Westfalen || RettH || RettSan ||colspan="2" style="text-align:center"| ''keine Vorgabe'' || RettSan || NotSan
RettAss (bis 31.12.2026)
|-
| Rheinland-Pfalz || RettH || RettSan || RettH || RettAss || RettSan || NotSan || NotSan
|-
| Saarland || SanH || RettSan ||colspan="2" style="text-align:center"| ''keine Vorgabe'' || RettSan || NotSan || NotSan
?geeigneter? RettAss
|-
| Sachsen || RettH || RettSan || RettSan || NotSan || RettSan || NotSan || NotSan
RettAss
|-
| Sachsen-Anhalt || RettSan || NotSan
RettAss (bis 25.10.2027)
|-
| Schleswig-Holstein || RettSan
NotSan-Azubi (ab 19. Monat) || RettSan (ab 100 Notfalleinsätzen)
RettAss ||colspan="2" style="text-align:center"| ''keine Vorgabe'' || RettSan (ab 100 Notfalleinsätzen)
NotSan-Azubi (ab 19. Monat) || NotSan || NotSan
RettAss
|-
| Thüringen || RettSan || RettSan
RettAss ||colspan="2" style="text-align:center"| ''keine Vorgabe'' || RettSan || NotSan || NotSan/
RettAss (bis 31.12.2028)
|}
- Erläuterungen
- SanH = ; RettH = ; RettSan = ; RettAss = ; NotSan =
</div>Großereignisse und Katastrophen
Von der individualmedizinisch ausgerichteten Patientenversorgung des Rettungsdienstes sind die Strukturen beim (MANV) und insbesondere im nfall abzugrenzen, die sich dadurch auszeichnen, dass primär nicht genügend Einsatzkräfte für die Bewältigung der Schadenslage vor Ort sind und/oder erheblicher Koordinierungsbedarf besteht.
Schnelleinsatzgruppen
Der reguläre Rettungsdienst wird dabei von Helferinnen und Helfern unterstützt, die in Einsatzeinheiten (EE) oder n (SEG) zusammengefasst sind und bei Bedarf alarmiert werden. Diese Gruppen sind in der Lage, vor Ort Strukturen (zum Beispiel einen Behandlungsplatz) zur Patientenversorgung zu schaffen und so die behandlungsfreie Zeit zu verkürzen.
In Deutschland bestehen auch Gemeinschaftsprojekte unter den Rettungsorganisationen. DLRG und Wasserwacht stellen Einsatztaucher, die mit dem Hubschrauber zu Unfallplätzen geflogen werden. Zudem gibt es Kooperationen zwischen der Feuerwehr, die das Material und das Fahrzeug (ein sogenannter Gerätewagen Wasserrettung (GWW)) bereithält und der Wasserrettung, die das Personal stellt.
Massenanfall von Verletzten
Die medizinische Einsatzleitung bei einem solchen Ereignis obliegt der Sanitätseinsatzleitung, in der (LNA) und (OrgL/OLRD) mitwirken. Diese übernehmen die Koordination der Rettungsmittel vor Ort und die Verteilung der Patienten auf geeignete Krankenhäuser.
Katastrophenfall
Die Feststellung des Katastrophenfalls sowie die einheitliche Einsatzleitung aller eingesetzten Kräfte unter behördlicher Führung ist in den Katastrophenschutzgesetzen der Bundesländer geregelt und obliegt meist dem Behördenleiter des betroffenen Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt. Für die Einsatzleitung der Kräfte vor Ort werden von diesem besonders geeignete Führungskräfte eingesetzt, in Bayern zum Beispiel der vorbenannte (ÖEL). Ihm ist dann unter anderem die Sanitätseinsatzleitung (bestehend aus Leitender Notarzt und Organisatorischer Leiter) mit ihren Einsatzmitteln unterstellt.
Großveranstaltungen
Bei en wird ein vorgehalten.
Ausnahmezustand Rettungsdienst
Bei zu hoher Auslastung im Rettungsdienst werden Mitarbeiter von Löschfahrzeugen auf Rettungswagen disponiert
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